Ticket-Lexikon: Vorverkaufsgebühr (VVK-Gebühr)
17. Februar 2008
Den Startbeitrag für das Ticket-Lexikon bildet der Begriff “VVK-Gebühr“.
Die Vorverkaufsgebühr (VVK-Gebühr) ist eine Provision, die zusätzlich zum Kartenpreis vom Endkunden (Kartenkäufer) erhoben wird und als Vermittlungsprovision an den Kartenverkäufer gezahlt wird. Der Veranstalter partizipiert von der VVK-Gebühr in der Regel nicht.
Im Durchschnitt beträgt die VVK-Gebühr ca. 10-15% des Kartenpreises. Neben der VVK-Gebühr, die typischerweise von den örtlichen Vorverkaufsstellen aber auch online erhoben wird, wird oftmals noch eine zusätzliche Systemgebühr berechnet.
Entry Filed under: Ticket-Lexikon. Schlagworte: Ticket-Lexikon, Tickets.
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1. BeetleJuice | 18. Februar 2008 at 10:48
Schon teilweise ziemlich frech, wenn bei Tickets für 200 Euro nochmal 30 Euro “VVK-Gebühr” dazu kommen, für schlappe 5 Minuten am Vorverkaufsschalter. Je mehr Vermittler und sonstige Personen dazwischen geschaltet sind, desto teurer wird das Ticket.
2. Petra Hohmann | 25. Februar 2008 at 3:10
Gibt’s denn überhaupt Tickets zu kaufen ohne Vorverkaufsgebühr? Habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen…